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Schily: Zuwanderungsgesetz bringt viele Verbesserungen

Am 1. Januar 2005 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Es wurde am 9. Juli 2004 vom Bundesrat nach einem fast dreijährigen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet. Gleichzeitig tritt das alte Ausländergesetz außer Kraft.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

"Mit dem Zuwanderungsgesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung nach Deutschland gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Es ist nach dem modernisierten Staatsangehörigkeitsgesetz ein zweiter Schritt, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den gesellschaftlichen Realitäten in Deutschland in Einklang zu bringen. Das Gesetz führt unterschiedliche Aspekte von Sicherheitsfragen über Arbeitsmigration bis hin zur Neustrukturierung der humanitären Aufenthaltsrechte in einem Gesetzeswerk zusammen."

Die Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer wird als Schwerpunkt im Ausländerrecht der Bundesrepublik verankert: Ein Mindestrahmen für Integrationsangebote wird gesetzlich festgeschrieben. Einem Anspruch auf Teilnahme an Integrationsangeboten steht eine Pflicht zur Teilnahme gegenüber, deren Verletzung aufenthaltsrechtlich sanktioniert werden kann. Die Bundesregierung hatte - lange bevor die aktuelle Diskussion nach den Ereignissen in den Niederlanden über Integrationsdefizite begann - erkannt, dass eine aktive Integrationspolitik ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des inneren Friedens in Deutschland darstellt.

Die Terroranschläge in New York und Madrid haben die Bedrohungen des internationalen Terrorismus in einer bis dahin nicht vorstellbaren Dimension sichtbar gemacht. Diesen Gefahren wird u.a. durch Mechanismen im Zuwanderungsgesetz begegnet. Die Zuwanderung von Personen, die eine Gefahr für Deutschland darstellen, kann nun verhindert werden. Die Ausweisung und Abschiebung von Top-Gefährdern und geistigen Brandstiftern wird insbesondere durch die Einführung einer Abschiebungsanordnung vereinfacht. Außerdem werden Überwachungsmaßnahmen für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht. Vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und vor der Entscheidung über die Einbürgerung wird künftig regelmäßig eine Anfrage über sicherheitsrelevante Erkenntnisse durchgeführt.

Im Bereich der Arbeitsmigration wird die zielgerichtete Anwerbung von den in Deutschland benötigten hoch qualifizierten Fachkräften und Wissenschaftlern durch die Möglichkeit eines Daueraufenthalts und vereinfachte Bedingungen für den Nachzug und die Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen attraktiver. Selbständige können eine Aufenthaltserlaubnis mit der Perspektive eines Daueraufenthalts erhalten, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht und Arbeitsplätze geschaffen werden. Ausländischen Studenten in Deutschland wird die Möglichkeit eingeräumt, nach dem Studium hier auch zu arbeiten. Durch diese neuen rechtlichen Instrumente werden den von der Wirtschaft dringend gesuchten ausländischen Spitzenkräften attraktive Rahmenbedingungen gewährt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Bundesinnenminister Schily:

"Eine Einigung über das Zuwanderungsgesetz konnte nur durch einen Kompromiss im Vermittlungsverfahren erzielt werden. Diese Diskussionen und das Ringen um eine kompromissfähige Lösung trugen jedoch erheblich dazu bei, dass das Zuwanderungsgesetz nun auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruht. Ich danke nochmals allen Beteiligten, die durch Ihren Kompromisswillen zum Erfolg dieses Projektes beigetragen haben."

Wie bei jedem großen Gesetzeswerk ist auch beim Zuwanderungsgesetz nicht auszuschließen, dass es in der Anfangszeit zu Umstellungsschwierigkeiten kommt. Um diese so geringfügig wie möglich zu halten, haben sich Bund und Länder auf das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes gründlich vorbereitet. Die Bundesregierung hat die notwendigen Rechtsverordnungen (Durchführungsverordnung, Integrationskursverordnung, Beschäftigungs- und Beschäftigungsverfahrensverordnung) frühzeitig erlassen. Gemeinsam mit der Bundesdruckerei hat sie den Ausländerbehörden die neuen Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums liegen den Ländern vor. Es haben unter Mitwirkung des Bundesinnenministeriums umfangreiche Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden stattgefunden.

 

Hinweis: Die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums wurden bislang nicht veröffentlicht. Sie dürfen nur mit Genehmigung veröffentlicht werden. Eine entprechende Genehmigung liegt und nicht vor.

 

Quelle: Externer Link  bmi.bund.de , 31.12.2004


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