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Warndatei

Als Reaktion auf verschiedene Schleusungsprozesse wurde während des Visa-Untersuchungsausschusses durch die CDU/CSU-Fraktion ein Gesetzentwurf über eine Warndatei (Warndateigesetz - WDG) eingebracht. Das Gesetz dient der Bekämpfung der Schleuserkriminalität.

Die Warndatei soll vom Bundesverwaltungsamt geführt werden. Zweck der Datei ist die Unterstützung,

  1. der für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zuständigen öffentlichen Stellen bei Entscheidungen im Visaverfahren, um Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit erfolgten Täuschungen oder Täuschungsversuchen zu vermeiden,
  2. der für die Kontrolle und Koordinierung der Visaerteilungspraxis zuständigen Stelle,
  3. der dafür zuständigen Stellen bei Maßnahmen zur Verfolgung der in § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 sowie in den §§ 96 und 97 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Straftaten.

Das Gesetz wurde in 1. Lesung am 30.06.2005 im Bundestag eingebracht. Ob das Gesetz über die Warndatei zustandekommt ist noch unklar, da die Bundesregierung nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf bis zur Einführung des auf europäischer Ebene geplanten Visa-Informationssystems (VIS) warten möchte.

 

Während der großen Koalition ist das Gesetzgebungsverfahren nicht zustande gekommen. Nach der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2009 ging hervor, dass ein neuer Anlauf zur Schaffung einer Warndatei gemacht werden sollte. Dieser Regierungsvorschlag wurde inzwischen dem Bundesrat vorgelegt.

 

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bobby proved