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Visakodex der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat am 19.07.2006 einen Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft vorgelegt.

Der Schengen-Besitzstand im Bereich der Visumpolitik, einschließlich der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion (GKI), der im Zuge der zwischenstaatlichen Schengen-Zusammenarbeit entstanden ist, wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam in den institutionellen und rechtlichen Rahmen der Europäischen Union einbezogen. Die Schengen-Bestimmungen zur Visumpolitik haben eine Rechtsgrundlage (Artikel 62 Nummer 2 Buchstabe b EGV / neu: Art. 77 Abs. 2 Buchstabe a AEUV) erhalten und sind somit integraler Bestandteil des Gemeinschaftsrechts.

Die Kommisson bezweckte mit dem Vorschlag die Aufnahme aller Bestimmungen über die Erteilung von Visa und Entscheidungen zur Ablehnung, Verlängerung, Annullierung, Aufhebung und Verkürzung der Gültigkeitsdauer erteilter Visa.

In dem Verordnungsentwurf ist insbesondere Modalitäten für Visumantragstellung, Erteilung und Verlängerung und Annullierung geregelt. Desweiteren finden sich ausführliche Regelungen über die Zusammenarbeit der Visastellen im Ausland in dem Verordnungsentwurf. Visaverlängerung im Inland sollen im Schengener Visum-Informations-System gespeichert werden.

Durch die Verordnung sollen die Artikel 9 bis 17 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 ersetzt werden.

Aufgehoben werden sollen ferner

  1. die gemeinsame konsularische Instruktion (GKI) einschließlich der Anlagen,
  2. die Beschlüsse des Schengener Exekutivausschusses vom 14. Dezember 1993 (SCH/Com-ex (93) 21), (SCH/Com-ex (93) 24), (SCH/Com-ex (94) 25), (SCH/Com-ex (98) 12) und (SCH/Com-ex (98) 57),
  3. die gemeinsame Maßnahme 96/197/JHA vom 4. März 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des EU-Vertrags angenommen - betreffend den Transit auf Flughäfen,
  4. die Verordnung (EG) Nr. 789/2001,
  5. die Verordnung (EG) Nr. 1091/2001,
  6. die Verordnung (EG) Nr. 415/2003.

Mit dem Visa-Kodex soll beispielsweise das Visum Typ D + C abgeschafft werden. Anstelle dessen soll der Inhaber eines gültigen nationalen Visums Typ D das Reiserecht gem. Art. 21 I SDÜ in Anspruch nehmen können. Entsprechende Änderungen des Schengener Grenzkodex, liegen im Entwurf vor. Sie sollen gelten, wenn der Visa-Kodex zur Anwendung kommt - voraussichtlich Mitte 2010.

Die Kommission führt aus, dass einerseits die Mitgliedstaaten (innerhalb der für die Datenspeicherung festgelegten Frist von fünf Jahren) automatisch Zugang zu Informationen über alle Personen, die ein Visum beantragt haben, erhalten werden, was die Prüfung von Folgeanträgen erleichtern wird. Andererseits werde die Erfassung biometrischer Identifikatoren als Voraussetzung für die Beantragung eines Visums beträchtliche Auswirkungen auf die praktischen Aspekte der Entgegennahme der Anträge haben.

Das Europäische Parlament hat dem Entwurf der Komission am 02.04.2009 zugestimmt (Abl.EU C 137 E vom 27.05.2010, S. 65). Der Visakodex wurd sodann am 15.09.2019 verkündet (ABlEU L 243/1). Die wesentlichen Teile der Verordnung gelten seit dem 05.04.2010 (Artikel 58 Abs. 2).

 

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bobby proved