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Vermittlungsausschuss / Vermittlungsverfahren

Beim Vermittlungsausschuss handelt sich um ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Ihm gehören je sechzehn Abgeordnete des Bundestages und des Bundesrates an. Die Zusammensetzung der Bundestagsabgeordneten richtet sich nach der Stärke der Fraktionen. Aus dem Bundesrat wird von jedem Land ein Vertreter entsandt.

Der Vermittlungsausschuss tritt normalerweise zusammen, wenn ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz im Bundesrat keine Zustimmung gefunden hat. Er muss dazu von einer Seite zum Handeln aufgefordert werden.

Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es dann, einen Kompromiss zu finden, der von Bundestag und Bundesrat gleichermaßen akzeptiert werden könnte. Gibt es einen solchen "Einigungsvorschlag", muss er von Bundestag und Bundesrat nochmals bestätigt werden, ehe der Vorschlag Gesetzeskraft erhält.

Der Vermittlungsausschuss kann festlegen, dass Bundestag und Bundesrat nur über die Gesamtvorlage, die der Vermittlungvorschlag eingebaut wurde, abstimmen können. Es ist nicht vorgesehen, dass im Bundestag erneut über diese Vorlage debattiert wird. Die Fraktionen können lediglich eine Erklärung abgeben.

Quelle: mdr.de, 05.11.2003

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Ausführlichere Informationen zu diesem Stichwort

Beispiel für den Einigungsvorschlag des Vermittlungssausschusses:

Beispiel für die Beratung des Änderungsvorschlages im Bundestag:

Beispiel für den Einspruch des Bundesrates:

Quelle: bundestag.de, 05.11.2003

 

 

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