Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> Haftgrund Verdunkelungsgefahr

Haftgrund Verdunkelungsgefahr

Der Haftgrund Verdunkelungsgefahr (im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft)
besteht, wenn bestimmte Tatsachen den dringenden Verdacht begründen, daß der Beschuldigte durch aktive Handlungen

und

deshalb die Gefahr droht, daß die Wahrheitsermittlung erschwert wird.

Die Verdunkelungshandlungen müssen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, falls der Beschuldigte nicht in Haft genommen wird.

 

Weitere Haftgründe sind

 

 

[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]

Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine   kurze Nachricht   dankbar.

bobby proved