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Die Finanzbehörden haben die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.
Zur Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle ermitteln deshalb die Steuerfahndungsstellen. Bei Steuerstrafsachen haben sie ein weitgehendes Zugriffsrecht auf Daten des Steuerpflichtigen auch bei anderen Stellen. Dabei sind z. B. Kreditinstitute zur Auskunft und Vorlage von Unterlagen verpflichtet, ohne sich auf das Bankgeheimnis berufen zu können.
Für die Finanzminister und -senatoren der Länder hat der Hessische Minister der Finanzen in seinem Geschäftsbereich eine Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, den Dienststellen der Steuerverwaltung Auskunft über Steuerstraftäter und Tätermerkmale zu geben. Sie nimmt Informationen der mit der Steuerfahndung und sonst mit der Führung von Ermittlungen in Steuerstrafsachen betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden entgegen und erteilt Auskünfte an sie.
Quelle:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
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