Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> StempelVO
Im Amtsblatt EU L 369/5 vom 16.12.2004 wurde ein Rechtssatz mit der langen Überschrift "Verordnung (EG) Nr. 2133/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verpflichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum systematischen Abstempeln der Reisedokumente von Drittausländern beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur diesbezüglichen Änderung der Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs" veröffentlicht.
Die Verordnung hat zum Ziel,
Durch die Verordnung werden verändert:
Für die ausländerbehördliche Praxis könnte insbesondere der letzte Satz des neu eingefügten Artikel 6b SDÜ von Relevanz werden. Danach können die Mitgliedstaaten Drittausländer ausweisen, wenn die Annahme durch den Ausländer nicht widerlegt werden kann, dass dieser nicht oder nicht mehr die im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer erfüllt.
Die Kommission muss dem Rat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht über die Durchführung erstatten. Die Änderungen sind am 01.01.2005 in Kraft getreten.
Dies könnte Sie interessieren:
[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]
Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine kurze Nachricht dankbar.
![]()