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Schengener Informationssystem   -   SIS

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein staatenübergreifendes, computergestütztes polizeiliches Fahndungssystem, das in den Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) den Online-Zugriff auf mehr als 8 Millionen Fahndungsdaten, davon etwa 85 % Sachfahndungsdaten (Stand 1. Januar 1999), ermöglicht.

Das SIS gliedert sich in einen Zentralrechner in Straßburg und in zur Zeit 10 nationale Systeme.

Jeder am SIS teilnehmende Staat hat die Verpflichtung, eine Stelle zu bestimmen, die für den nationalen Teil des SIS zuständig ist. Diese Stellen werden SIRENE genannt. Die deutsche SIRENE befindet sich im Bundeskriminalamt in Wiesbaden.

Damit ist es erstmals gelungen, einen länderübergreifenden inhaltsgleichen Datenpool zu schaffen, auf den an nunmehr mehr als 30.000 Datenterminals innerhalb der 15 Schengen-Staaten zugegriffen werden kann.

SIS II

Durch die Externer Link Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) wurde beschlossen, ein neues Informationssystem mit Namen SIS II aufzubauen. Der Beschlus des Rates 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) wurde im Externer VerweisAmtsblatt der EU 2007 L 205, Seite 63 (Datei als pdf laden) veröffentlicht.

Das der nationalen Umsetzung dienende Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II-Gesetz) wurde im BGBl 2009 I S. 1226ff. veröffentlicht.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

 

 

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bobby proved