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Rat der Europäischen Union

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union.

Die Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).

Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen.

Der Rat hat eine Entscheidungs- und Koordinierungsfunktion.

Rechtsakte des Rates

Rechtsakte des Rates können Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Gemeinsame Aktionen oder Gemeinsame Standpunkte, Empfehlungen oder Stellungnahmen sein. Der Rat kann außerdem Schlussfolgerungen, Erklärungen oder Entschließungen verabschieden.

Wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, entscheidet er grundsätzlich anhand von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Diese werden im Rat geprüft, der sie vor der Annahme verändern kann.

Das Europäische Parlament nimmt an diesem Gesetzgebungsprozess aktiv teil. In einer Vielzahl von Bereichen werden die Gesetzgebungsakte gemeinsam vom Parlament und vom Rat im so genannten Mitentscheidungsverfahren verabschiedet.

Hinweis: Der Rat der Europäischen Union wird oft mit dem Europarat oder dem Europäischen Rat verwechselt. Hierbei handelt es sich um drei ganz unterschiedliche Einrichtungen.

Quelle und weitere Informationen:

 

 

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