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Um einen Informationsaustausch zu allen Aspekten der Migration sowie eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik anzuregen, forderte der Europäische Rat von Laeken die Europäische Kommission auf, den "Aufbau eines europäischen Systems zum Austausch von Informationen über Asyl, Migration und Herkunftsländer" in Erwägung zu ziehen. So entstand das Europäische Migrationsnetz (EMN). Der Europäische Rat von Thessaloniki im Juni 2003 begrüßte die Einrichtung des Europäischen Migrationsnetzes und schlug vor, zu prüfen, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine dauerhafte Struktur geschaffen werden könne. Im aktuellen Haager Programm schließlich wird noch einmal betont, dass eine gemeinsame Analyse aller Aspekte von Migration (Erhebung, Weitergabe, Austausch und effiziente Verwendung aktueller Informationen) unerlässlich ist. Hierzu kann das EMN entscheidende Beiträge leisten.
Am 10.08.2007 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung des Rats zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzes unterbreitet [KOM(2007)466].
Als Rechtsgrundlage sieht die Kommission Artikel 66 EGV. Seit dem 1. Mai 2004 werden die Maßnahmen gemäß dem Protokoll zu Artikel 67 des Vertrags von Nizza mit qualifizierter Mehrheit im Rat und nach Anhörung des Europäischen Parlaments beschlossen.
Ziel des ENN ist laut Kommissionsvorschlag
Die Entscheidung soll ab dem 01.01.2008 angewandt werden. Für den Vorschlag werden nach dem Vorschlag der Kommission Finanzmittel in Höhe von 12.600.000 EUR vorgesehen.
Deutscher Kontaktpunkt im Europäischen Migrationsnetzwerk ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
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