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Mehrstaatigkeit ist der Besitz der Staatsangehörigkeit mehrerer, in der Regel zweier Staaten durch eine Person (Mehrstaater beziehungsweise Doppelstaater). Dadurch entstehen besonders enge Rechtsbeziehungen zu mehreren Staaten, die zu Widersprüchlichkeiten führen können, z.B. zur Wehrpflicht in zwei Staaten. Herkömmlich wird daher die Vermeidung von Mehrstaatigkeit angestrebt. Neue internationale Bestrebungen sind vorwiegend darauf gerichtet, die Nachteile der Mehrstaatigkeit zu verringern, z.B. durch gegenseitige Anrechnung des im anderen Staat geleisteten Wehrdiensts.
Die Zahl der Mehrstaater in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht statistisch erfasst. Sie wird auf mindestens zwei Millionen geschätzt.
Quelle:
BMI
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