Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> Militärischer Abschirmdienst Deutschlands - MAD

Militärischer Abschirmdienst Deutschlands - MAD

Der MAD ist Teil der Streitkräfte und ein Inlandsnachrichtendienst, der in der Bundeswehr und für die Bundeswehr die Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der Bundeswehr von den Behörden für Verfassungsschutz wahrgenommen werden.

Die Aufgaben und Befugnisse des MAD ergeben sich aus dem MAD-Gesetz von 1990. Davor gab es keine einheitliche Gesetzesgrundlage, die Errichtung erfolgte per Erlass.

Hauptaufgabe des MAD ist die Sammlung von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und von Bestrebungen gegen die Bundeswehr von außen, zum Beispiel durch Spionage. Darüber hinaus obliegt dem MAD auch die Sicherheit von Bundeswehrliegenschaften und die Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zum Geheimschutz. So sind MAD-Mitarbeiter auch dann beteiligt, wenn sicherheitsempfindliche Objekte, Gebäude oder Kasernen geplant oder gebaut werden.

Zur Kontrolle des MAD ist beim Deutschen Bundestag die Parlamentarische Kontrollkommission eingerichtet worden.

Weitere Informationen zum MAD können u.a. auf der Bundeswehr-Homepage nachlesen werden:

 

 

[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]

Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine   kurze Nachricht   dankbar.

bobby proved