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Nach Art. 4 Abs. 3 Nr. c) des Zusatzprotokolls der Genfer Abkommen vom
12.08.1949 (Protokoll II, BGBl. II 1990 S. 1637) dürfen Kinder unter 15
Jahren weder in Streitkräften oder bewaffnete Gruppen eingegliedert
werden noch darf ihnen die Teilnahme an Feindseligkeiten erlaubt werden.
Quelle:
www.drk.de
Die Zahl der Kindersoldaten wird weltweit auf 300.000 geschätzt. In den meisten Fällen handelt es sich um Jungen, immer häufiger werden aber auch Mädchen für den Kampfeinsatz rekrutiert. Minderjährige werden sowohl von bewaffneten Gruppen wie auch von Noch größer ist die Zahl der Minderjährigen, die von bewaffneten Gruppen und regulären Armeen rekrutiert wurden, aber bisher nicht bei Feindseligkeiten eingesetzt wurden.
Die Rekrutierung von Kindern und ihr Kriegseinsatz ist Kindesmissbrauch! Dagegen wendet sich die "Internationale Coalition to Stop the Use of Child Soldiers", in der terre des hommes seit Jahren aktiv mitarbeitet. Die Coalition hat inzwischen ein internationales Netzwerk aufgebaut. Im Netzwerk arbeiten auch Nichtregierungsorganisationen mit, in denen Kindersoldaten rekrutiert werden.
Ein wichtiger Meilenstein war das Inkrafttreten des
am 12. Februar 2002, in dem sich die Staaten verpflichten, keine Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mehr einzuziehen. Ebenso wichtig ist der neue Internationale Strafgerichtshof, der in den Haag eingerichtet wurde. Wer unter 15-jährige rekrutiert und in den Krieg schickt, kann nach dem Statut des Gerichtshofes als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Siehe hierzu:
Quelle und weitere Informationen:
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