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Hierunter versteht man die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung (Arbeitserlaubnis / Arbeitsberechtigung). Diese sind in vielen Fällen auch gleichzeitig nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung. Es wird auf die Straf-/ Bußgeldvorschriften des
hingewiesen.
Des weiteren wird darunter auch eine Beschäftigung von (ausländischen und deutschen) Arbeitnehmern verstanden, ohne diese bei der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) anzumelden. Es werden in diesen Fällen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt, sowie keine Steuer entrichtet.
Unter dem Begriff illegale Beschäftigung versteht man auch die nicht gemeldete Arbeitsaufnahme eines (ausländischen und deutschen) Leistungsempfängers (Bezieher von Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe etc.). Es werden also weiterhin Leistungen bezogen, obwohl er/sie aus einer Beschäftigung Lohn / Gehalt erhalten. Dem "Leistungsgeber" (Arbeitsagentur, Sozialamt etc.) werden falsche Tatsachen vorgetäuscht.
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