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Die Weltkommission für Internationale Migration (engl.: Global Commission On International Migration, GCIM) wurde von dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan und einigen Staaten am 09.12.2003 in Genf ins Leben gerufen.
Die Kommission besteht aus 19 Mitgliedern. Aus Deutschland war die CDU-Politikerin und ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth vertreten.
Aufgabe der Kommission war die Formulierung eines zusammenhängenden umfassenden Handlungsrahmens auf dem Gebiet der internationalen (globalen) Migration. Der Kommissionsreport wurde am 05.10.2005 an Generalsekretär Annan übermittelt. Die deutsche Ausgabe des Berichtes wurde im März 2006 von Rita Süssmuth und Innenminister Schäuble vorgestellt.
Die zusammengefassten Handlungsprinzipien der Studie lauten:
Frauen, Männer und Kinder sollten in ihrem Herkunftsland ihr Potenzial ausschöpfen, ihre Bedürfnisse erfüllen, ihre Menschenrechte wahrnehmen und ihre Ziele verwirklichen können. Sie sollten nur auf Grund ihrer freien Wahl und persönlichen Entscheidung abwandern und nicht,weil sie dazu gezwungen sind. Frauen und Männern, die auswandern und in den globalen Arbeitsmarkt eintreten, sollte es ermöglicht werden, dies auf sichere und legale Weise zu tun, und weil sie und ihre Fähigkeiten von den Aufnahmestaaten und -gesellschaften geschätzt und gebraucht werden.
Die Rolle von Migranten bei der Förderung von Entwicklung sowie der Verringerung von Armut in ihren Herkunftsländern und der Beitrag, den sie zum Wohlstand ihrer Aufnahmeländer leisten, sollten anerkannt und gestärkt werden. Internationale Migration sollte sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern ein integraler Bestandteil der nationalen, regionalen und globalen Strategien zum Wirtschaftswachstum werden.
Staaten, die in souveräner Rechtsausübung bestimmen, wer ihr Territorium betreten und wer bleiben darf, sollten ihrer Verantwortung und Verpflichtung nachkommen, die Rechte von Migranten zu schützen und freiwillig oder zwangsweise zurückkehrende Bürger wieder aufzunehmen. Bei der Auseinandersetzung mit irregulärer Migration sollten die Staaten aktiv zusammenarbeiten und sicherstellen, dass ihre Maßnahmen die Menschenrechte nicht beeinträchtigen. Dies schließt das Recht von Flüchtlingen auf den Zugang zu Asylverfahren ein. Bei der Auseinandersetzung mit der irregulären Migration sollten die Regierungen den Dialog mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft suchen.
Migranten und Bürger der Zielländer sollten ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten.Weiterhin sollten sie von einem wechselseitigen Prozess der Annäherung und Integration profitieren, der zugleich kultureller Vielfalt Raum bietet und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. Dieser Prozess sollte von den lokalen und nationalen Behörden, Arbeitgebern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft aktiv unterstützt werden und auf einem Bekenntnis zur Nichtdiskriminierung und Geschlechtergleichheit basieren. Außerdem sollte er durch einen objektiven Diskurs2 in der Öffentlichkeit, Politik und in den Medien über internationale Migration geprägt werden.
Um die Menschenrechte und Arbeitsstandards, die allen Migrantinnen und Migranten zustehen, besser zu schützen, müssen die entsprechenden rechtlichen und normativen Menschenrechtsvereinbarungen gestärkt, effektiver umgesetzt und nicht diskriminierend angewandt werden. Auf der Grundlage dieser Verpflichtungen, müssen Staaten und andere relevante Akteure mit dem Thema Migration in einer konsequenteren und kohärenteren Weise umgehen.
Gutes Regieren im Bereich der internationalen Migrationspolitik sollte gefördert werden durch eine verbesserte Kohärenz1 und verstärkte Kapazitäten auf nationaler Ebene, durch intensivere Konsultationen und Kooperation zwischen Staaten auf regionaler Ebene, sowie durch einen effektiveren Dialog und verstärkter Kooperation zwischen Regierungen und zwischen internationalen Organisationen auf globaler Ebene. Diese Anstrengungen müssen auf einem besseren Verständnis der engen Verknüpfungen zwischen der internationalen Migration und der Entwicklungspolitik sowie anderen politischen Kernbereichen, wie Handel, finanzielle Hilfe, staatliche Sicherheit, menschliche Sicherheit sowie Menschenrechten basieren.
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Fußnoten
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