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Grenzübertrittsbescheinigung - GÜB
Wann wird eine solche Bescheinigung benötigt?
Praktischer Fall:
- Ein Ausländer wird nach einer Ausweisung ausreisepflichtig. Bei der Ausweisung soll einem Ausländer zugleich eine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt werden. Vom Sachbearbeiter der Ausländerbehörde des zuständigen Ausländeramtes wird eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausgehändigt. Auf der GÜB wird ein Termin festgelegt, zu welchem der Ausgewiesene spätestens ausgereist sein muss. Der ausgewiesene Ausländer gibt diese GÜB am Grenzübergang oder bei einer konsularischen Vertretung der BRD in seinem Heimatland ab. Der Vordruck wird von dort aus an das zuständige Ausländeramt übersandt. Es kann somit dokumentiert werden, dass er aus der BRD ausgereist ist.
Die (rechtzeitige) Ausreise kann später zu seinen Gunsten bei einer Befristungsentscheidung bezüglich der Wirkungen der Ausweisung berücksichtigt werden.
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