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Grundsatz der Genfer Abkommen:
Dieser Satz, der sich in allen vier Genfer Abkommen (Genfer Konventionen)
an gleicher Stelle mit identischem Wortlaut findet, stellt die Grundlage der gesamten Abkommen
und zugleich ihre Kurzfassung dar. Er gilt in jeder kriegerischen Auseinandersetzung,
unabhängig davon, ob die kriegführenden Mächte die Genfer Abkommen
ratifiziert haben oder nicht.
Schon die strikte Einhaltung allein dieses Satzes würde helfen, die
Grausamkeiten und das Leid des Krieges zu lindern, zumindest für diejenigen,
die nicht (mehr) aktiv an den Kämpfen beteiligt sind. Um diesen Personenkreis
geht es in allen vier Genfer Abkommen und den Zusatzprotokollen.
Wem der Schutz der einzelnen Abkommen gilt, läßt sich aus den Titeln ablesen:
Die Kenntnis dieser Übereinkünfte und ihre Befolgung kann das Leid des Krieges lindern helfen.
Es ist deshalb eine der Hauptaufgaben der weltweiten Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung,
dafür zu sorgen, daß die Genfer Abkommen eine weite Verbreitung finden,
d. h. daß möglichst viele Staaten sie ratifizieren, um so den Regeln der
Menschlichkeit auch im Krieg Gültigkeit zu verschaffen.
Quelle und weitere Infos:
Deutsches Rotes Kreuz
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