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Rechtsmedizin, forensische Medizin, früher Gerichtsmedizin

forensisch = die Gerichtsverhandlung betreffend, gerichtlich

Rechtsmedizin, forensische Medizin, früher Gerichtsmedizin, Fachgebiet der Medizin, das sich mit medizinisch-naturwissenschaftlichen und standesrechtlichen Fragen beschäftigt, die für die Rechtspflege von Bedeutung sind; zu den Aufgabenbereichen gehören u. a. Spurenkunde (z. B. Tatortspurenuntersuchung an DNA-Material), Untersuchung von Lebenden und Toten, Vaterschaftsbegutachtung, Arztrecht oder Versicherungsmedizin.
Quelle: Brockhaus-Lexikon

Forensische Chemie

Forensische Pathologie

Forensische Psychiatrie

Forensische Psychologie

 

 

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