Rechtsmedizin, forensische Medizin, früher Gerichtsmedizin
forensisch = die Gerichtsverhandlung betreffend, gerichtlich
Rechtsmedizin, forensische Medizin, früher Gerichtsmedizin, Fachgebiet der Medizin, das sich mit medizinisch-naturwissenschaftlichen und standesrechtlichen Fragen beschäftigt, die für die Rechtspflege von Bedeutung sind; zu den Aufgabenbereichen gehören u. a. Spurenkunde (z. B. Tatortspurenuntersuchung an DNA-Material), Untersuchung von Lebenden und Toten, Vaterschaftsbegutachtung, Arztrecht oder Versicherungsmedizin.
Quelle: Brockhaus-Lexikon
Forensische Chemie
- Teilgebiet der Chemie im Bereich der Gerichtsmedizin, das sich mit dem Nachweis von Vergiftungen und der Aufklärung von Verbrechen durch eine chemische Spurenanalyse beschäftigt.
Quelle: Duden, Das Fremdwörterbuch, 4. Auflage
Forensische Pathologie
- Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen.
Quelle: wissen.de
Forensische Psychiatrie
- Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) von Angeklagten beim Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig.
Quelle: wissen.de
Forensische Psychologie
- Teilgebiet der angewandten Psychologie, das sich mit der Erforschung und Beurteilung der Täterpersönlichkeit (ihrer Tatmotive, ihrer Umweltverflechtungen u. a.) sowie des Strafvollzugs und seiner Auswirkungen befasst, vor allem mit der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und Verantwortlichkeit von Tätern.
Quelle: wissen.de