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EUVisumVO

ist die Abkürzung für die VERORDNUNG (EG) Nr. 539/2001 DES RATES vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.
Also uns gefällt die Abkürzung EUVisumVO besser. ;-)

 

 

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bobby proved