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EG ist die Abkürzung für die durch Umbenennung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1993 entstandene Europäische Gemeinschaft sowie für die Europäischen Gemeinschaften.
Unter Europäische Gemeinschaften versteht man die Europäische Gemeinschaft (bis 1993 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Die ursprünglich dazugehörige Montanunion stellte am 23. 7. 2002 ihre Tätigkeit ein. Obwohl die nunmehr 2 Gemeinschaften formalrechtlich nebeneinander mit eigener Rechtspersönlichkeit und Zuständigkeit weiter bestehen, sind sie durch gleiche Mitglieder und gemeinsame Organe (seit 1967) zu einer Einheit zusammengewachsen und bilden seit 1993 eine der wesentlichen Säulen der EU.
Die wichtigsten Organe sind
Quelle: Brockhaus - Lexikon
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