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Visum-Kategorie für die Durchreise (Kategorie "B"):
Dieses Transitvisum berechtigt den Inhaber, im Rahmen der Gültigkeitsdauer durch das Schengen-Gebiet zu reisen, um in einen Drittstaat zu gelangen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums finden sich im Schengener Durchführungsübereinkommen (Artikel 11 Abs. 1 lit b), dem Schengener Grenzkodex (Artikel 5, 7) und § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, vor 2005:§ 7 Abs. 3 AuslG). Es kann für ein- zwei- oder mehrmalige Durchreisen erteilt werden. Die Dauer jeder Durchreise darf fünf Tage nicht überschreiten.
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