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Bundesknappschaft

Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind für die Bundesknappschaft ab 1. April 2003 einige Aufgabenbereiche hinzugekommen.

Die neu hinzugekommenen Bereiche für die Bundesknappschaft umfassen:

Zur Erfüllung dieser Aufgaben umfasste der Nachtragshaushalt für die Bundesknappschaft zusätzliche Mittel in Höhe von 88,6 Mio Euro. Für die Durchführung der neuen Aufgaben werden 1.612 Mitarbeiter gebraucht.

Quelle:

 

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