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Bundespolizei - Bundesgrenzschutz - BGS

Die Aufgabe "Grenzschutz" des BGS umfasst generell die Abwehr zum einen von Gefahren, die von außen über die Grenzen herangetragen werden, und zum anderen von Gefahren, die ihren Ursprung im Bundesgebiet haben und an der Grenze festgestellt werden.
Zu den Hauptaufgaben zählen u.a.

Darüber hinaus obliegt dem BGS die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der sogenannten "Schengen-Außengrenzen". Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen.

Nach diesem Übereinkommen erweitert sich die Gefahrenabwehr im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenerfüllung auf eine Garantenpflicht gegenüber allen anderen Schengener Vertragsstaaten, nämlich auf Gefahren, die die Sicherheit des Schengener Vertragsgebietes beeinträchtigen.

Dem BGS obliegen aber auch noch weitere Aufgaben (Bahnpolizei, im Bereich der Luftsicherheit und Andere).

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umbenennung des BGS in Bundespolizei eingereicht hat, der dem veränderten Aufgabenprofil des BGS Rechnung tragen soll.

Quelle: Extern Bundesgrenzschutz

 

Aus Bundesgrenzschutz wurde Bundespolizei

Gemäß Artikel 137 trat dieses Gesetz einen Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgte am 30.06.2005. Somit war das Gesetz ab 01.07.2005 in Kraft.

 

 

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bobby proved