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Beweis, Beweismittel

Der Beweis ist der Nachweis für die Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer Aussage/Annahme. Das Beweismittel ist das Mittel, durch welches ein Beweis geführt werden kann. 1

Es wird zwischen dem Sach- und Personenbeweis unterschieden. Gelegentlich wird auch vom so genannten Indizienbeweis "gesprochen". Diese Formulierung ist jedoch irreführend da ein Indiz kein Beweis ist.

Als Sachbeweis(mittel) wird unter anderem folgendes geführt:

Unter dem Begriff Personenbeweis(mittel) wird zum Beispiel die Aussage eines (glaubhaften) Tatzeugen verstanden.

Im Ermittlungsverfahren kann der Beschuldigte einzelne Beweiserhebungen beantragen . Diesem Antrag ist statt zu geben wenn der Beweis von Bedeutung ist (§§ 163 a Abs. 2, 166 StPO)

In der Mitteilung der Anklageschrift wird der Angeschuldigte aufgefordert innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt (§ 201 StPO).

Bevor das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet, kann es zur besseren Aufklärung der Sache einzelne Beweiserhebungen anordnen (§ 202 StPO).

Im weiteren Verfahren können der Angeklagte, Verteidiger, Staatanwalt und die sonstigen Verfahrensbeteiligten einzelne Beweiserhebungen beantragen.

Während der Hauptverhandlung darf der (zulässige) Beweisantrag nur mit einem begründeten Beschluss abgelehnt werden (§ 244 StPO).

Beweiserhebungsverbot

Die §§ 52ff. StPO verbieten die Erhebung bestimmter Beweismittel. Es wird hier beispielhaft auf

verwiesen.

Beweissicherung

In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden Paragrafen von Interesse:


1 Bünting, Deutsches Wörterbuch

2 DNA = englische Abkürzung für deoxyribonucleic acid.
Die deutsche Abkürzung ist DNS = Desoxyribonukleinsäure.

 

 

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