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Bedingung

Bei der Bedingung handelt es sich um eine Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt. Eine Legaldefinition des Begriffes Bedingung findet sich in § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG.

Es gibt zwei Alternativen der Bedingung.

Bei der aufschiebenden Bedingung soll der begünstigende Verwaltungsakt erst beim Eintritt eines zukünftigen Ereignisses eintreten. Soll die Wirksamkeit des begünstigenden Verwaltungsakt dagegen beim Eintritt eines zukünftigen Ereignisses automatisch entfallen (z.B. Erlischt mit Beendigung des Studiums), so spricht man von der auflösenden Bedingung.

 

 

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