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Arbeitsmarktinspektion   -    AMI

Bekämpfungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit gegen illegale Beschäftigung bei den einzelnen Arbeitsämtern.

Zusätzlich gibt es in manchen Arbeitsämtern "spezielle" AMI für die Überprüfung von Werkverträgen mit Firmen aus den MOE - Ländern (Mittel- und Osteuropa).

Die Aufgaben der AMI sind u.a. in den §§ 304 ff. Sozialgesetzbuch III beschrieben.

01.01.2004

 

 

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bobby proved