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Vereinigte Arabische Emirate

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "469"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "UAE"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "AE / ARE"

Flagge der Vereinigten Arabischen Emirate
Vereinigte Arabische Emirate
Abkürzung VAE
Föderation von 7 arabischen Scheichtümer am Persischen Golf.
Zusammen 83600 km2, 2,4 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Abu Dhabi; Amtssprache: Arabisch.

Verfassung

Foto: Nationalpass der Emirate, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved