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Saudi-Arabien

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "472"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "KSA"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "SA / SAU"

Flagge von Saudi-Arabien
Saudi-Arabien
Königreich in Arabien.
2,15 Mio. km2 (amtliche Angabe: 2,25 Mio. km2), 21,66 Mio. Einwohner.
Hauptstadt Riad; Amtssprache: Arabisch.

Foto: Nationalpass von Kroatien, Klick vergrößert.

Verfassung:

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved