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Jemen

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "421"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "ADN"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "YE / YEM"

Flagge von Jemen
Jemen
Republik auf der arabischen Halbinsel, ca. 500000 km2, ca. 19 Mio. Einwohner.
Hauptstadt: Sanaa (ca. 1,2 Mio. Einwohner), Amtssprache: Arabisch.

Verfassung

Foto: Nationalpass des Jemen, Klick vergrößert.

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved