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Ägypten

Staatsangehörige dieses Staates benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum (Art. 1 Abs. 1 EUVisumVO, § 4 I AufenthG, § 15 AufenthV). Der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 2 AufenthG).

Staatsangehörigkeitsschlüssel  "287"
Kraftfahrzeugkennzeichen  "ET"       *       ISO-Code-Kurzbezeichnung  "EG / EGY"

Foto: Nationalpass von Ägypten, Klick vergrößert.

Flagge von Ägypten
Ägypten
ist eine Republik im Nordosten Afrikas,
rund 1 001 449 km2, 68,4 Mio. Einwohner,
Hauptstadt Kairo; Amtssprache: Arabisch.

Verfassung:

Landeskunde:

Bevölkerung:

Wirtschaft und Verkehr:

Geschichte:

Quellen: wissen.de, Auswärtiges Amt, Wikipedia, Brockhaus u.a.

Diplomatische Vertretung Extern dieses Landes in Deutschland
Diplomatische Vertretung Extern Deutschlands in diesem Land.



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bobby proved